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LG Gera, 19.07.2011 - 2 O 930/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Regress - Forderungsaufstellung einer Krankenkasse gegenüber einem Haftpflichtversicherer - Krankenkasse als öffentliche Behörde i.S.d. § 415 ZPO - Beweiserbringung lediglich für die Abgabe der beurkundeten Erklärung, nicht jedoch für deren inhaltliche Richtigkeit - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 19.07.2011 - 2 O 930/10
- OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 353/09
Der Investitionszuschlag für die Krankenhausbehandlung in den NBL ist keine …
Auszug aus LG Gera, 19.07.2011 - 2 O 930/10
Wie der 4. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in seiner Entscheidung vom 10.02.2010 (4 U 353/09) ausgeführt hat, ist unter dem Begriff der Sozialleistungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung auf § 11 SGB Abs. 1 i.Vm. §§ 21 SGB I, 11 ff., 27 ff. SGB V zu verweisen.
- OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und …
Durch die Abrechnung muss der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob die Aufstellung auch inhaltlich zutreffend ist (LG Gera r + s 2011, 492, 493;… Senat, Urt. v. 26.6.2014, Az.: 4 U 116-13).